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Private Altersvorsorge
Pensions-Fondssparplan
Die APK Versicherung bietet mit dem „Pensions-Fondssparplan“ die ideale Altersvorsorge. Unsere fondsgebundene Versicherung eignet sich optimal für den langfristigen Kapitalaufbau und kann auch als Tilgungsträger für Finanzierungen verwendet werden. Wir sind stolz darauf, seit mehr als 25 Jahren zu den Top-Performern bei fondsgebundenen Lebensversicherungen zu zählen.
Der Fondssparplan im Überblick:
- Prämien einzahlbar: einmalig | monatlich | quartalsweise | halbjährlich | jährlich
- flexible Prämien – Erhöhung, Senkung, Aussetzung und Einzahlung sind kostenfrei und ohne Antrag möglich*
- Veranlagungsart frei wählbar – auch in der Rentenphase
- keine KESt | keine Vermögenszuwachssteuer
- 4 % Versicherungssteuer
- Kapital jederzeit rückkaufbar
- Top-Konditionen bei vorzeitigem Ausstieg
- lebenslange Pension oder Zeitrente
- flexible Vorsorge für Hinterbliebene
- statt Pension auch Kapitalauszahlung oder Kombination möglich – Kapitalauszahlung nach Rentenbeginn nicht mehr möglich
- bei Ableben während der Ansparphase steht das Deckungskapital den Hinterbliebenen zur Verfügung
Veranlagungsmöglichkeiten:
- APK Aktien Global
- APK Aktien Global nachhaltig
- Aktien Europa
- Aktien Nordamerika
- Aktien Pazifik
- Aktien Themen (Wasser, Bio-Tech)
- APK Anleihen
- APK Anleihen nachhaltig
- APK Geldmarkt
Information: Die APK Versicherung behält sich ausdrücklich das Recht vor, das Investmentfondsangebot jederzeit zu ändern.
* Hinweis
Im Falle eines Einmalerlags sollten Sie darauf achten, dass Sie eine Vertragslaufzeit von 15 Jahren bzw. ab dem 50. Lebensjahr (bei Vertragsabschluss) von 10 Jahren nicht unterschreiten. Wenn Sie sich vor Ablauf der jeweiligen Frist mehr als 25% der einbezahlten Prämien auszahlen lassen, erhöht sich die Versicherungssteuer von 4% auf 11%.
Bei einem Vertrag mit laufender Prämienleistung ist zu beachten, dass der Rückkauf eines Vertrages, welcher in den ersten 3 Versicherungsjahren mehr als 1 Jahr prämienfreigestellt wurde oder bei welchem eine Prämienreduktion von mehr als 50% in den ersten 3 Versicherungsjahren durchgeführt wurde, zu einer Nachversteuerung in Höhe von 7% führt. Sollte der Vertrag erst nach 15 Jahren bzw. 10 Jahren (gilt für Versicherungsnehmer, welche bereits das 50. Lebensjahr vollendet haben) rückgekauft werden, fällt keine zusätzliche Versicherungssteuer an.
Wählen Sie aus einer großen Bandbreite an Portfolios. In unterschiedlicher Gewichtung setzen sich diese zusammen aus: dem APK Aktienfonds, dem APK Anleihenfonds, dem nachhaltigen APK Aktienfonds, dem nachhaltigen APK Anleihenfonds und dem nachhaltigen APK Geldmarktfonds. Wählen Sie jederzeit gemäß Ihrer Risikoeinstellung das für Sie passende Portfolio. Darüber hinaus stehen zahlreiche Fremdfonds zur Auswahl. Ihren Schwerpunkten folgend, können Sie so in unterschiedlichen Regionen wie Nordamerika, Europa oder Asien investieren oder in Sektoren wie beispielsweise Wasser oder Biotechnologie. Weiters steht es Ihnen frei sich ein Portfolio welches Ihren Wünschen und Bedürfnissen entspricht aus den angebotenen Fonds zusammenzustellen.
Optimaler Vermögensaufbau – für einen sorgenfreien Ruhestand
Grundsätzlich unterliegen Kursgewinne auf Kapitalveranlagungen (Aktien, Anleihen und Fonds) der Vermögenszuwachssteuer in der Höhe von 27,5 %. Versicherungsprodukte wie der APK Pensions-Fondssparplan sind davon ausgenommen. Es fällt lediglich 4 % Versicherungssteuer auf entrichtete Prämien an.
Die folgenden Beispiele verdeutlichen Ihren nachhaltigen Steuervorteil.
Klassische Fondsveranlagung versus APK Pensions-Fondssparplan
Tabelle 1 zeigt den möglichen Steuervorteil bei einer jährlichen Prämie in Höhe von € 1.200 über einen Zeitraum von 35 Jahren bei einer angenommenen Bruttoperformance von 4% p.a.
JAHR | KLASSISCHE FONDSVERANLAGUNG | PENSIONS-FONDSSPARPLAN | DIFFERENZ | VORTEIL |
---|---|---|---|---|
10 | 12.864 € | 12.835 € | -29 € | -0,2% |
15 | 20.208 € | 20.684 € | 476 € | 2,4% |
20 | 28.281 € | 29.674 € | 1.394 € | 4,9% |
25 | 37.186 € | 39.971 € | 2.785 € | 7,5% |
30 | 47.046 € | 51.765 € | 4.719 € | 10,0% |
35 | 58.000 € | 65.274 € | 7.274 € | 12,5% |
Tabelle 2 zeigt den möglichen Steuervorteil bei einem Einmalerlag in Höhe von € 10.000 über einen Zeitraum von 35 Jahren bei einer angenommenen Bruttoperformance von 4% p.a.
JAHR | KLASSISCHE FONDSVERANLAGUNG | PENSIONS-FONDSSPARPLAN | DIFFERENZ | VORTEIL |
---|---|---|---|---|
10 | 11.583 € | 12.049 € | 467 € | 4,0% |
15 | 12.700 € | 13.801 € | 1.101 € | 8,7% |
20 | 13.979 € | 15.808 € | 1.828 € | 13,1% |
25 | 15.445 € | 18.106 € | 2.661 € | 17,2% |
30 | 17.123 € | 20.738 € | 3.615 € | 21,1% |
35 | 19.046 € | 23.753 € | 4.708 € | 24,7% |
In den Hochrechnungen wurden folgende Kosten berücksichtigt - Annahme Aktienfonds:
APK Versicherung: 4 % Versicherungssteuer, 4 % Abschlusskosten APK und Vertriebspartner – Bestandstarif | Die Abschlusskosten können zwischen den Tarifen variieren | Vermögensverwaltungskosten 1,2 % | Klassische Fondsveranlagung: 27,5 % KESt, 2,5 % Ausgabeaufschlag | Ausgabeaufschlag kann variieren, 5 % gängig bei Aktienfonds | 1,2 % Depotspesen und Ordergebühren | Kosten können zwischen den Anbietern variieren
Wichtige Information:
Die 'Performance-Werte' sind Annahmen, die langfristig erzielt werden können. Die Werte sind dabei gewissen Schwankungen unterworfen. Aus der Entwicklung der Vergangenheit lassen sich keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Wertentwicklung von Fondsanteilen ableiten. Die prognostizierten Werte (Er-/Ablebenswerte und Rückkaufswerte) sind daher als unverbindliche Hochrechnungen anzusehen. Bei der Berechnung des prognostizierten Steuervorteils wurden vereinfachte Annahmen getroffen.
Es wird lediglich die KESt (Kapitalertragsteuer) auf den Veräußerungserlös nach der jeweiligen Veranlagungsdauer berechnet, Dividenden oder Kupons wurden hierbei nicht berücksichtigt. Jede Art der Kapitalveranlagung ist mit einem Risiko verbunden. Die in dieser Werbemitteilung enthaltenen Angaben sind eine unvollständige und unverbindliche Kurzdarstellung und kann eine Beratung durch einen persönlichen Berater nicht ersetzen.
Betriebliche Altersvorsorge
Zukunftssicherung
Für Unternehmen bietet der Gesetzgeber steuerlich interessante Möglichkeiten. Laut § 3 Abs. 1 Z 15a EStG sind von der Einkommenssteuer befreit: "Zuwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer, soweit diese Zuwendungen an alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen seiner Arbeitnehmer geleistet werden oder dem Betriebsratsfonds zufließen und für den einzelnen Arbeitnehmer 300 Euro jährlich nicht übersteigen."
Die Zukunftssicherung bietet hierbei maßgeschneiderte Versicherungslösungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
- Zukunftssicherung: Arbeitgeber finanziert
Als Arbeitgeber können Sie jedem Mitarbeiter bis zu 300 Euro jährlich als fondsgebundene Rentenversicherung steuerfrei zukommen lassen. Sozialversicherung und Lohnsteuer entfallen dabei. Viele Unternehmen nutzen diesen steuerlichen Vorteil auch als Möglichkeit zur Gehaltserhöhung, da Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen profitieren. - Zukunftssicherung: Arbeitnehmer finanziert (Bezugsumwandlung)
Eine sogenannte Bezugsumwandlung ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Maximal 25 Euro pro Monat werden dabei lohnsteuerfrei vom Gehalt des Arbeitnehmers automatisch in eine fondsgebundene Rentenversicherung der APK einbezahlt.