FAQs
Häufig gestellte Fragen
Vertragsende
Das voraussichtliche Vertragsende ist auf Ihrer Polizze ersichtlich. Wenn Sie eine Leistung (Rente oder Kapitalauszahlung) beziehen möchten, ist ein schriftlicher Leistungsantrag erforderlich, da ansonten der Vertrag automatisch weiter bestehen bleibt.
Tilgungsträger
Die Rentenversicherung der APK Versicherung kann als Tilgungsträger gewidmet werden. Dazu ist eine Verpfändungs- bzw. Abtretungserklärung zu Gunsten der Bank notwendig. Die entsprechenden Formulare werden Ihnen von Ihrer Bank bereitgestellt. In weiterer Folge nimmt die Bank mit der APK Versicherung Kontakt auf.
Prämienfreistellung
Eine Prämienfreistellung ist jederzeit möglich. Sie müssen dazu lediglich Ihre Einzugsermächtigung oder Ihren Dauerauftrag stornieren.
Kursentwicklung
Die Wertentwicklung der Portfolios und Fonds werden wöchentlich jeweils am Dienstag aktualisiert und können hier abgefragt werden.
Prämienbestätigung
Die Höhe der von Ihnen geleisteten Prämien innerhalb eines Kalenderjahres ersehen Sie auf Ihrer Kontonachricht. Diese wird Ihnen Ende Jänner bzw. Anfang Februar des Folgejahres zugestellt.
Kontoinformation
Sie bekommen ab dem ersten vollen Kalenderjahr stets zu Jahresbeginn eine Kontonachricht, in welcher die eingezahlten Prämien und das Deckungskapital ("Depotstand") per 31.12. aufgelistet sind.
Einzugsermächtigung
Wenn Sie Ihre Prämien per Einziehungsermächtigung ("Abbucher") bezahlen möchten, schicken Sie uns bitte unser dafür vorgesehenes Formular.
Vertragsänderungen
Änderungen des Vertrags (z.B. Adresse, Name, Begünstigter etc.) müssen uns schriftlich bekannt gegeben werden. Verwenden Sie dazu bitte unser Formular.
Eine Änderung der Versicherten Person ist bei einem bestehenden Vertrag nicht möglich. Wird die Änderung der Versicherten Person jedoch ausdrücklich gewünscht, führt dies zu einer Novation (Neuvertrag), bei der die Versicherungssteuer erneut abzuführen ist.
Bankverbindung
Wenn Sie Zuzahlungen leisten möchten, bitte unbedingt Ihre Polizzennummer auf der Überweisung unter dem Punkt "Verwendungszweck" angeben. Ansonsten können wir Ihre Überweisung nicht richtig zuordnen!
Unsere Bankverbindung lautet
APK Versicherung AG
IBAN AT55 1100 0004 0030 0000
BIC BKAUATWW
UniCredit Bank Austria
Fondswechsel (Switch & Shift)
Es gibt drei verschiedene Formen des Veranlagungswechsels. Den Switch, den Shift des Deckungskapitals und den Shift der zukünftigen Prämien.
Switch
Bei einem Switch wird das gesamte Deckungskapital inklusive zukünftig einbezahlter Prämien in eine neue Veranlagung umgeschichtet.
Shift des Deckungskapitals
Bei einem Shift des Deckungskapitals wird entweder das gesamte oder nur ein Teil des Deckungskapitals neu veranlagt. Die zukünftigen Prämien fließen in die ursprünglich gewählte Veranlagung.
Shift der zukünftigen Prämien
Bei diesem Shift wird das Portfolio der zukünftigen Prämien geändert. Das bestehende Deckungskapital bleibt unverändert.
Beabsichtigen Sie einen Fondswechsel, bitten wir Sie das entsprechende Formular hier herunter zu laden und ausgefüllt an uns (per Post, Fax oder Mail) zu übermitteln.
Steuerliche Bestimmungen
Um diese Frage zu beantworten, muss man zwischen der Einzahlungs- und Leistungsphase unterscheiden.
- Einzahlungsphase: Auf die eingezahlte Prämie fällt lediglich die Versicherungssteuer in der Höhe von 4% an. Alle Kursgewinne sind steuerfrei (keine KESt).
- Auszahlungsphase: Sie haben die Möglichkeit zwischen einer lebenslangen Rente, einer temporären Rente (mit oder ohne Hinterbliebenenrente) oder Kapitalauszahlung zu wählen.
a) Rente: Die Rente, die monatlich ausbezahlt wird, ist solange steuerfrei, bis der kapitalisierte Wert erreicht ist. Der kapitalisierte Wert entspricht dem Deckungskapital bei Rentenantritt. Übersteigen die gesamten Rentenzahlungen den kapitalisierten Wert, unterliegt die Rentenleistung der Einkommenssteuer. Dies muss selbstständig beim Finanzamt gemeldet werden.
b) Einmalerlag: Im Falle eines Einmalerlags sollten Sie darauf achten, dass Sie eine Vertragslaufzeit von 15 Jahren bzw. ab dem 50. Lebensjahr (bei Vertragsabschluss) von 10 Jahren nicht unterschreiten. Wenn Sie sich vor Ablauf der jeweiligen Frist mehr als 25% der einbezahlten Prämien auszahlen lassen, erhöht sich die Versicherungssteuer von 4% auf 11%.
c) Laufende Prämienzahlung: Bei einem Vertrag mit laufender Prämienleistung ist zu beachten, dass der Rückkauf eines Vertrages, welcher in den ersten 3 Versicherungsjahren mehr als 1 Jahr prämienfreigestellt wurde oder bei welchem eine Prämienreduktion von mehr als 50% in den ersten 3 Versicherungsjahren durchgeführt wurde, zu einer Nachversteuerung in Höhe von 7% Versicherungssteuer führt. Sollte der Vertrag erst nach 15 Jahren bzw. 10 Jahren (gilt für Versicherungsnehmer, welche bereits das 50. Lebensjahr vollendet haben) rückgekauft werden, fällt keine zusätzliche Versicherungssteuer an.
Genauere Infos dazu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen und Kundeninformationen.