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FAQs

Steuerliche Bestimmungen 01.01.2019

Um diese Frage zu beantworten, muss man zwischen der Einzahlungs- und Leistungsphase unterscheiden.

1) Einzahlungsphase: Auf die eingezahlte Prämie fällt lediglich die Versicherungssteuer (VSt) in der Höhe von 4% an. Alle Kursgewinne sind steuerfrei (keine KESt).

2) Auszahlungsphase: Sie haben die Möglichkeit zwischen einer lebenslangen Rente, einer temporären Rente (mit oder ohne Hinterbliebenenrente) oder Kapitalauszahlung zu wählen.

a) Rente: Die Rente, die monatlich ausbezahlt wird, ist solange steuerfrei, bis der kapitalisierte Wert erreicht ist. Der kapitalisierte Wert entspricht dem Deckungskapital bei Rentenantritt. Übersteigen die gesamten Rentenzahlungen den kapitalisierten Wert, muss die Rentenleistung versteuert (EStG) werden.

b) Einmalerlag: Im Falle eines Einmalerlags sollten Sie darauf achten, dass Sie eine Vertragslaufzeit von 15 Jahren bzw. ab dem 50. Lebensjahr (Bei Vertragsabschluss) von 10 Jahren nicht unterschreiten. Wenn Sie sich vor Ablauf der jeweiligen Frist mehr als 25% der einbezahlten Prämien auszahlen lassen, erhöht sich die Versicherungssteuer von 4% auf 11%.

c) Laufende Prämienzahlung: Bei einem Vertrag mit laufender Prämienleistung ist beachten, dass der Rückkauf eines Vertrages, welcher in den ersten 3 Versicherungsjahren mehr als 1 Jahr prämienfreigestellt wurde oder bei welchem eine Prämienreduktion von mehr als 50% in den ersten 3 Versicherungsjahren durchgeführt wurde, zu einer Nachversteuerung in Höhe von 7% führt. Sollte der Vertrag erst nach 15 Jahren bzw. 10 Jahren (gilt für Versicherungsnehmer, welche bereits das 50. Lebensjahr vollendet haben) rückgekauft werden, fällt keine zusätzliche Versicherungssteuer an.

Genauere Infos dazu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen und Kundeninformationen.

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