Arbeitgeberfinanzierte Zukunftssicherung
Der Arbeitgeber kann auf freiwilliger Basis seinen Mitarbeitern max. EUR 300,- in Form einer fondsgebundenen Rentenversicherung lohn- und sozialversicherungssteuerfrei zukommen lassen. Möchte der Arbeitnehmer selbst Zuzahlungen leisten, sind diese als Sonderausgaben absetzbar.
Der Arbeitgeber schließt dabei als Versicherungsnehmer und Prämienzahler zugunsten des Arbeitnehmers (= versicherte Person) eine fondsgebundene Rentenversicherung ab, bei welcher der Dienstnehmer und auf Wahl auch der Hinterbliebene direkt begünstigt sind.
Oft ist die Zukunftssicherung eine Alternative zu einer Gehaltserhöhung, da sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer von den steuerlichen Begünstigungen profitieren.
Gehaltserhöhung | Zukunftssicherung | Bezugsumwandlung | |
Zahlung | 300,00 | 300,00 | 300,00 |
Lohnnebenkosten des AG | 93,99 | 0,00 | 65,70 |
Aufwand AG | 393,99 | 300,00 | 365,70 |
Zahlung | 300,00 | 300,00 | 300,00 |
Sozialversicherung | -53,59 | -0,00 | -53,59 |
Lohnsteuer | -83,00 | 0,00 | 0,00 |
Nettolohn AN | 163,40 | 300,00 | 246,41 |


