Rückdeckungsversicherung von Pensionszusagen

Im Rahmen der Pensionszusage verspricht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses eine Zusatzpension zu zahlen (Zuschusspension), um die Lücke zwischen letztem Einkommen und Pensionsleistung zu verringern. Diese vertraglich zugesicherte Leistung darf max. 80% des letzten laufenden Aktivbezugs betragen.


Vorteile der rückgedeckten Pensionszusage:

- Motivationsinstrument
- Auslagerung von betriebsfremden Risiken
- Pensionsrückstellungen und Versicherungsprämien sind steuermindernd
- Anreiz für Mitarbeiter
- Bindung von leitenden Angestellten
- Vermeidung von Liquiditätsengpässen durch Kapitalansammlung
- Durch Verpfändung Absicherung der Zusage im Insolvenzfall


Die vom Arbeitgeber für die Pensionszusage gebildeten Rückstellungen müssen zu 50% durch Wertpapiere gedeckt werden, die in § 14 EStG geregelt sind. Zur Deckung der anderen 50% eignet sich ideal die Rückdeckungsversicherung der APK Versicherung. Durch die fehlende Risikoprämie fließt ein höherer Betrag in den Sparanteil und erhöht das Deckungskapital für die Zusage.

Die Rückdeckung von Pensionsverpflichtungen in der Bilanz ist der erste Schritt der Auslagerung der Versorgungsverpflichtungen, um die Liquidität und das Leistungsrisiko im Pensionsfall zu reduzieren.

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