Abfertigungsversicherung
Die Abfertigungsversicherung gibt dem Arbeitgeber die Möglichkeit, die Abfertigungsverpflichtungen für Mitarbeiter, die vor dem 1.1.2003 eingetreten sind, aus der Bilanz unwiderruflich auf die APK Versicherung steuerfrei zu übertragen.
Es können die Abfertigungsverpflichtungen und/oder Jubiläumsgeldverpflichtungen in einem von Ihnen zu bestimmenden Ausmaß auf die APK Versicherung übertragen werden.
Die Wertpapierdeckung kann bei Abschluss einer Abfertigungsversicherung sofort abgebaut werden; dies führt zur Verbesserung der Bilanzkennzahlen (Eigenkapitalquote).


