Abfertigungsrückdeckungsversicherung

Für alle Dienstverhältnisse, die vor Inkrafttreten der Regelung "Abfertigung Neu" bestanden haben, gilt nach wie vor das bisherige Abfertigungsrecht.



Dauer des Dienstverhältnisses

Höhe der Abfertigung

3 Jahre

2/12 des Jahresgehalts

5 Jahre

3/12 des Jahresgehalts

10 Jahre

4/12 des Jahresgehalts

15 Jahre

6/12 des Jahresgehalts

20 Jahre

9/12 des Jahresgehalts

25 Jahre

1 Jahresgehalt



Das heißt, dass in gewissen Fällen bei Beendigung des Dienstverhältnisses nach drei Jahren Firmenzugehörigkeit der Arbeitgeber die Verpflichtung hat, an den Arbeitnehmer eine Abfertigung zu leisten.
Als solche Beendigungsfälle gelten z. B. die Kündigung durch den Arbeitgeber, der Tod des Mitarbeiters oder die Kündigung des Mitarbeiters bei Erreichung des Pensionsalters.
Somit entsteht für den Arbeitgeber zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Bedarf an Kapital, der ein Unternehmen unter Umständen in gravierende Zahlungsschwierigkeiten bringen kann. Darüber hinaus haften Einzelunternehmer und Gesellschafter einer Personengesellschaft für Abfertigungszahlungen unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen.

Damit es erst gar nicht so weit kommt, kann für diesen Finanzierungsbedarf im Rahmen der Abfertigungsrückdeckungsversicherung vorgesorgt werden: Arbeitgeber können bereits in der aktiven Zeit Ihrer Mitarbeiter für deren Abfertigung ansparen und vermeiden somit Liquiditätsengpässe.

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