Zillmerung und Flexibilität – ein Widerspruch in sich?

Die APK Versicherung berücksichtigt in der Produktentwicklung schon seit jeher die Kundenbedürfnisse und stellt die Flexibilität der Altersvorsorge in den Vordergrund. Sowohl in der betrieblichen als auch privaten Vorsorge steht es den Kunden der APK Versicherung frei, die Prämienhöhe und Laufzeit zu variieren: Die Unternehmensphilosophie ist auf Bestand, Betreuung und Kontinuität aufgebaut. Dies zeigt sich auch beim Thema Provision, denn die APK Versicherung vergütet in erster Linie laufend, gekoppelt an die tatsächlich geleisteten Prämien und bietet als Alternative auch einen provisionslosen Tarif für Honorarvergütungen an.

Daher ist es für uns grundsätzlich erfreulich, dass in den vergangenen Monaten aufgrund der Wirtschaftskrise viele Versicherer „nachgezogen“ haben und Vorsorgeprodukte mit „höchster“ Flexibilität und Transparenz anbieten, die sich an die Lebensumstände und finanziellen Gegebenheiten jederzeit anpassen lassen. Die Kostenverrechnung erfolgt bei diesen neu kreiierten Produkten für die gesamte Laufzeit jedoch bereits bei Abschluss, was aus unserer Sicht einen Widerspruch zur flexiblen Produktgestaltung darstellt.

Während dem Kunden der APK Versicherung also nur für tatsächlich erbrachte (Prämien-)Leistungen Kosten verrechnet werden, wird beim Großteil der übrigen Versicherungsverträgen hingegen weiterhin gezillmert, das heißt bereits vorab vergütet. Bei der gezillmerten Variante wird für die Provisionsberechnung die Erstprämie herangezogen. Dies lässt den Schluss zu, dass dem Kunden, welcher im Nachhinein seine Prämienzahlungen verringern oder temporär aussetzen möchte, - also auch für prämienfreie Zeiten – Kosten verrechnet werden. Von einer vollkommen flexiblen Vorsorge ist man somit noch weit entfernt.

Situation am Markt

Bei näherer Betrachtung des Versicherungsmarkts erkennt man, dass die Zillmerung in der betriebli-chen Vorsorge immer noch angewendet wird. Die einzige Ausnahme besteht in der betrieblichen Kollektivversicherung (BKV), welche mit einem gesetzlich Zillmerungsverbot versehen wurde.

In der privaten Lebensversicherung ist dieses Thema seit Jahren ein „heißes Eisen“ und ein nicht gern gesehenes Gesprächsthema. Mittlerweile häufen sich die Beschwerden, weil die Verrechnung der Kosten auf die Erstprämie und die gesamten Laufzeit nicht mit der propagierten Flexibilität, Teilauszahlung, oder Prämienanpassung zusammen passen. Dies wird zukünftig auch immer schwieriger zu argumentieren sein, vor allem dann, wenn es dem Kunden bei Übermittlung der Kontoinformationen bewusst wird.

Fazit

Rein rechtlich bestehen momentan keinerlei Einschränkungen bei der Art der Kostenverrechnung, aber da die Europäische Union immer weiter die Rechte der Konsumenten stärkt, glauben wir, dass die Zillmerung langfristig nicht aufrechtzuerhalten sein wird. Alle Vorzeichen deuten zumindest darauf hin, dass eine gesetzliche Änderung – ob nun auf nationaler oder auf der europäischen Ebene – nur noch eine Frage der Zeit sein wird.

Auch der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat diese Problematik bereits aufgegriffen und sie zu einem seiner Lieblingsthemen erklärt. Langanhaltende und öffentlich geführte Diskussionen führen in der Regel zu Imageproblemen, daher sollte die Branche rasch reagieren und entsprechende Schritte, welche die Prämienzahlung mit der Kostenbelastung unmittelbar verknüpfen, umsetzen. Möglicherweise verfolgt man eine Offenlegung der Kosten und deren schriftliche Kenntnisnahme nach deutschem Modell.

Die APK Versicherung plädiert für jenen Lösungsansatz, welcher aus unserer Sicht für alle Beteiligten am sinnvollsten wäre: Die Verteilung der Provision auf die Laufzeit, damit die Verrechnung der Kosten der Produktflexibilität, die zweifelsohne vorhanden ist, nicht mehr im Wege steht.

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