Vermögenszuwachssteuer, Wertpapier KESt

Seit heuer werden auch im Privatbereich alle Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalanlagen (z.B. Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, Anleihen, Fonds und Derivaten), welche nach dem 1. Jänner 2011 angeschafft wurden bzw. werden, generell mit 25% KESt besteuert. Die neue Steuer wird, wenn die Kapitalanlagen im Depot bei einer österreichischen Bank liegen, analog zur KESt auf Sparzinsen von den Banken eingehoben und an den Fiskus abgeführt. Befinden sich die Kapitalanlagen nicht bei einer österreichischen Bank, sind die Einkünfte in der Einkommensteuererklärung zu deklarieren und werden dann mit 25% besteuert.

Der Zeitpunkt, ab welchem die Banken die Steuer einheben und an den Fiskus abführen müssen, wurde auf den 1. Oktober 2011 verlegt, um den Banken mehr Zeit zur technischen Umsetzung zu geben. Realisierte Wertsteigerungen bis zu diesem Datum müssen ebenso in der Einkommensteuererklärung deklariert werden.

Das Gesetz soll laut Regierungsmeinung auch vor dem Verfassungsgerichtshof halten. Die Banken haben jedoch das Gesetz beim Verfassungsgericht schon angefochten. Ein diesbezügliches Ergebnis könnte noch in diesem Jahr ergehen.

Daneben gibt es einige Veranlagungsprodukte, die nicht oder nur teilweise der Besteuerung unterliegen und von der Vermögenszuwachssteuer profitieren könnten, da sie von dieser nicht betroffen sind:

·         Klassische Lebensversicherung inkl.

·         Fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen

·         Pensionskassen

·         Tilgungsträger für  Wohnbaudarlehen

·         Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge

 

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