Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) in Österreich
Die Botschaft, dass Österreich hinsichtlich bAV ein „Entwicklungsland“ sei, ist – das bestätigen die nackten Zahlen – mittlerweile angekommen. Schenkt man Statistiken Glauben, so rangieren österreichische Unternehmen mit einer durchschnittlichen bAV-Durchdringung von etwas weniger als 20 Prozent auf einem der hinteren Plätze im europäischen Vergleich. In Gesamteuropa liegt der Schnitt dieser zweiten Pensi-onssäule nämlich zwischen 45 und 50 Prozent.
Wo liegen die Gründe für diesen Rückstand? Am mangelnden Potential im Vergleich zu Rest-Europa kann es sicher nicht liegen. Insbesondere im vergangenen Jahr wur-de wahrgenommen, dass die Anbieter versucht haben, die betriebliche Vorsorge ver-mehrt zu thematisieren. Ganz offensichtlich ist die Botschaft aber auf dem Weg zu den Unternehmen verloren gegangen, denn rund die Hälfte der Dienstgeber weiß über die zweite Pensionssäule nicht Bescheid.
Als Gründe werden etwa das mangelnde Bewusstsein oder der nicht erkannte Nut-zen genannt. Sicherlich spielt aber auch die Komplexität der Materie (arbeits-, steuer- und organisationsrechtliche Implikationen) in Verbindung mit der noch zu verbes-sernden bAV-Ausbildung der Berater eine große Rolle. Hinzu kommt, dass die zweite Säule durch die globale Finanzkrise momentan einen schweren Stand hat und teil-weise in Zweifel gezogen wird.
Doch aufgrund eines schlechten Börsenjahres die Existenzberechtigung der zweiten Pensionssäule in Frage zu stellen, scheint sehr weit hergeholt. Die (berechtigte) Angst vor einer weiteren Einschränkung der staatlichen Pension ist nach wie vor eine zentrale Zukunftssorge der Österreicher und wird die betriebliche Altersvorsorge wei-ter fördern.
Herausfordernde Aufgaben werden deshalb sein, bei den Unternehmen Bewusstsein für Firmenpensionen zu schaffen und die Kenntnisse der Vermittler auf ein Niveau zu bringen, um sich in der komplexen Materie zurechtzufinden. Auch der Gesetzgeber ist gefordert: Neben der aufgeschobenen Lohnbesteuerung (steuerlich abzugsfähige Beiträge bei Einzahlung, dafür volle Besteuerung bei Pensionsauszahlung) soll auch der Steuerfreibetrag gemäß § 3 Abs. 1 Z 15a EStG erhöht werden.
Die APK Versicherung bietet seit 1996 Vorsorgeprodukte für Betriebe an und sieht sich als Spezialist für betriebliche Altersvorsorge. Ergänzt wird dieses Produktange-bot wird durch die Pensionskassenlösung der APK Pensionskasse AG und die „Ab-fertigung Neu“ der APK Vorsorgekasse AG.
