APK Versicherung: neue Regeln richtig einsetzen


 
Andreas Promberger, APK: „Wir setzen auf Flexibilität bei den Produkten.“
© APK-Versicherung

Kostentransparenz seit 1.1.2007 müssen Abschlusskosten und Maklerprovision bei Ausstieg Kunden rückerstattet werden. Neue Kundenrechte bergen Gefahren für Versicherer und Makler – Erklärungsbedarf gegeben

Wien. Andreas Promberger, Prokurist der APK Versicherung AG, mahnt zu mehr
Flexibilität: Die Verrechnung von Abschlusskosten und Maklerprovisionen an die Kunden ist seit 1. Jänner 2007 umgestellt worden. Im neuen Versicherungsvertragsrecht müssen die Abschlusskosten eines Lebensversicherungsvertrags, und dazu zählen auch die Maklerprovisionen,
dem Kunden rückverrechnet werden, wenn er innerhalb der ersten 5 Jahre vor Ende der Versicherungslaufzeit seinen Vertrag kündigt oder ruhend stellt (Prämienfreistellung).

Mit dem Geschäftsjahr 2006 und dem aktuellen Geschäftsgang sowie Veranlagungserfolgen in seinem Haus ist Promberger zufrieden: Die auf die betriebliche Altersvorsorge und auf Firmen- und Privatkunden spezialisierte Versicherungstochter der APK-Pensionskasse hat ein gutes Jahr hinter sich, in dem man seine Stärken habe ausnützen können: Flexibilität und Kundennähe sowie „kompetente Maklergewinnung“.
Auch heuer erhofft sich Promberger ein gutes Jahr – umso mehr, als die neuen Vorschriften zur Verrechnung von Kosten und Maklerprovisionen an die Kunden sich nicht mit der gewünschten Flexibilität spießen, sagt er.

Wie Promberger feststellt, setzt die APK-Versicherung auf Flexibilität bei Laufzeit, Prämienhöhe und Veranlagung; ihre Stärke sind variable Produkte, die nach den Kundenbedürfnissen maßgeschneidert werden können. Sie war seinerzeit einer der Pioniere der fondsgebundenen Rentenversicherung in Österreich. Stolz ist man auf „hervorragende Performance der Veranlagung
der fondsgebundenen Versicherung“.
Die Aktienveranlagung „APK equity“ konnte 2006 ein Plus von 13,9% bzw. seit Start (1996) 8,7% p.a. erzielen. „Im Vergleich zu den Marktführern eine erhebliche Outperformance.“

Problematische Handhabung

Durch die steigende Nachfrage nach Flexibilität in der Altersvorsorge war es für die APK logisch, die Verrechnung der Abschlusskosten und der Maklerprovisionen an die einzelne Prämienzahlung zu koppeln: Auch ihre Makler bekommen nicht die Gesamtprovision sofort, sondern verteilt über die Vertragslaufzeit mit Zusatzbonifikation in den ersten 5 Jahren. Damit ist bei einem Ausstieg keine Rückvergütung der Abschlusskosten an den Kunden erforderlich.
Was bei einigen Versicherern, die wie bisher bereits ab Beginn die vollen Abschlusskosten verrechnen, nicht der Fall sein werde: Wird weiterhin das Deckungskapital ab dem ersten Jahr voll belastet, ergebe sich ein höherer Rückkaufwert gegenüber dem vorhandenen Deckungskapital des Versicherungsnehmers. Eine unangenehme Nebenerscheinung, da dadurch die
Kontonachrichten weiter sehr gering ausfallen und somit der Erklärungsbedarf bei den Maklern erheblich steigt. Ein Problem, das auf die Branche zukommen werde: Der Versicherungsnehmer werde schwer verstehen, dass das Gesetz eine verpflichtende Verteilung der Abschlusskosten vorsieht, die Beiträge jedoch weiterhin voll belastet werden. (gerald stefan)

Quelle: MEDIANET vom 16.2.2007

WEBDESIGN CYBERHOUSE