Abfertigungsversicherung für Manager

Den Begriff „Alt-Abfertigungen“, also Abfertigungsansprüche aus Dienstverhältnissen, die vor dem 1.1.2003 begonnen haben, assoziiert die Mehrheit in Bezug auf Dienstnehmer. Das überwiegend jene Personen, die Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit beziehen.

Für diese Abfertigungsansprüche mussten in der Vergangenheit entweder in der Bilanz Rückstellungen (45% bzw. 60% der Abfertigungshöhe) geführt werden oder man hat diese Rückstellungen aufgelöst und in eine „Abfertigungsversicherung“ übertragen, welche folgende Vorteile bietet: Die Prämien an die Versicherung sind bis zur Höhe der Rückstellung Betriebsausgaben, eine etwaige Wertpapierdeckung kann aufgelöst werden und zusätzlich entfällt bei Abfertigungsauslagerungen die Versicherungssteuer in der Höhe von vier Prozent.

Weitgehend unbekannt ist aber, dass auch für AG-Vorstandsmitglieder und Gesellschafter-Geschäftsführer ab einer Beteiligung von 50% bzw. mit Sperrminorität nach einer schriftlichen und verbindlichen Zusage steuerbegünstigte Abfertigungsrückstellungen gebildet werden können. Die Grundlage dafür ist der §14 Abs. 1 Z 3 Einkom-menssteuergesetz (EStG).

Die Einkommenssteuerrichtlinie (EStR 2000) beschreibt in der Rz 3369a die Auslagerung dieser Abfertigungsverpflichtungen an eine Versicherung. Dabei sind die Abfertigungsansprüche in der Regel aus dem Betrieb an eine Versicherung mit einer unwiderruflichen Zweckwidmung auszulagern. Die arbeitsrechtliche Verpflichtung des Arbeitgebers bleibt jedoch trotz Auslagerung weiterhin aufrecht.

Die Vorgehensweise bei der Auslagerung dieser Ansprüche ist einfach: Bei Ab-schluss der Versicherung ist die Höhe der Abfertigungsrückstellung aus der letzten Bilanz einmalig zu übertragen. Darüber hinaus können optional laufende Prämien geleistet werden, um nicht nur 45% bzw. 60% der Abfertigungshöhe (Rückstellungshöhe), sondern 100% der Ansprüche zu decken.

Die Vorteile auf einen Blick:

• Entfall der steuerlichen Rückstellung
• Versicherungssteuerfreiheit
• Prämien gelten als Betriebsausgaben
• Bilanzverkürzung
• KESt-freie Erträge

Die APK Versicherung bietet die „Abfertigungsversicherung“ Ihren Kunden bereits vielen seit Jahren über eine fondsgebundenen Rentenversicherung an. Die fondsgebundenen Lösungen sind vor allem im Hinblick auf den zu erwartenden Börsenauf-schwungs besonders interessant, weil sie im Vergleich zu anderen Alternativen hö-here Ertragschancen bieten.

Kontaktieren Sie uns bei Interesse unter versicherung@apk.at

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