Finanzamtsbestätigung

Sie erhalten automatisch zu Jahresbeginn eine Finanzamtsbestätigung per Post zugesandt, in welcher die geleisteten Prämien angeführt sind. Schicken Sie bitte dieses Bestätigungsschreiben im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung ("Steuerausgleich") an Ihr zuständiges Finanzamt.

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